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Negativbewertungen bei Ebay oder Amazon sind nicht nur ein Ärgernis für einen gewerblichen Verkäufer, sondern stellen auch eine potentielle Gefahr für das Geschäft dar. Zudem erleidet ein Verkäufer einen nicht wieder gutzumachenden Imageschaden durch zu Unrecht erhaltene Negativbewertungen. Käufer orientieren sich weitaus häufiger an vergebene (Negativ-) Bewertungen und machen schlussendlich ihre Kaufabsicht eines Produktes daran fest.

Dies bedeutet für einen gewerblichen Verkäufer, dass Umsätze durch zu Unrecht erhaltene Negativbewertungen zurückgehen. Das Geschäft läuft Gefahr, zerstört zu werden. Leider bietet Ebay dem Verkäufer nur rudimentäre Hilfe an, die sich meist als untauglich erweist, sodass der Verkäufer häufig auf sich allein gestellt ist. Nicht selten werden negative Bewertungsabgaben von Käufern abgegeben, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, oder gar um den Verkäufer vorsätzlich zu schädigen. Sich dagegen zu wehren bedarf im Regelfall der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, welches oft auf Grund der hohen Folgekosten unterlassen wird.

Ebay setzt zudem die „Ebay-Hürden" für den gewerblichen Verkauf höher, wenn ein Bewertungsprofil einen prozentualen Satz an Negativbewertungen überschreitet. Dies führt nicht nur zum Verlust eines Powersellerstatus, der die Ebaygebühren und Verkaufsprovisionen (bis zu 36 Prozent Rabatt) gering hält. Dies kann auch dazu führen, dass der gewerbliche Zugang zu Ebay temporär (1 Monat Sperre), oder gar endgültig geschlossen wird.

Das OLG Brandenburg entschied in einem Urteil (Urteil vom 17.6.2009 – Kart W 11/09 - (rechtskräftig)), dass Ebay bei Negativbewertungen und bei Verstößen gegen eBay-Grundsätze gewerblichen Verkäufern kündigen und deren Konten mit sofortiger Wirkung sperren darf. Dies würde de facto einer sofortigen Geschäftsaufgabe gleichkommen.

Was ist wichtig für Ebay Powerseller, um solchen Entscheidungen vorzubeugen?

Ihr Bewertungsprofil darf nicht unter 98 Prozent positiver Bewertungen abrutschen.

Welche Voraussetzungen müssen ständig vorliegen, um in den Genuß eines Powersellerstatus zu kommen?

  • Mindestwert in jeder der vier detaillierten Verkäuferbewertungen von mindestens 4,0 erforderlich (innerhalb der letzten 12 Monate).
  • Mindestens 100 Bewertungen, davon mindestens 98% positiv

Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, eine Negativbewertung, die Sie von Ihrem Kunden erhalten haben, abzuwehren, kontaktieren Sie uns bitte. Sie können das weitere Vorgehen auf diesem Wege mit uns besprechen.

Alternativ dazu können Sie im Rahmen eines Basis-Paketest oder eines Plus-Paketes den Service 'Negativbewertungen' buchen. Sprechen Sie uns an, damit wir ein für Sie passendes Konzept entwickeln können.

Sie können diese Zusatzleistung jederzeit dazubuchen (Laufzeit mind. 1 Jahr, bzw. wie die Mitgliedschaft im Basis-Paket oder Plus-Paket).