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FAQs



Gilt das Angebot von Webrecht-Jurisch nur für Händler, die auf Onlineauktionshäu­sern wie eBay verkaufen?

Nein, unser Angebot steht für jeden Gewerbetreibenden zur Verfügung!

Ob Sie Ihre Produkte in einen eigenen Webshop oder auf anderen Plattformen anbieten - Sie erhalten für beide Vorhaben die aktuellste AGB. Selbstverständlich erstellen wir auch indivi­duelle AGB für Ihr Projekt.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied bei Webrecht-Jurisch?

Sie erhalten die aktuellste AGB bei Ihrer Anmeldung. Bei jeder Gesetzesänderung oder Ände­rung der Rechtsprechung, die Ihre AGB betrifft, erhalten Sie automatisch per E-Mail die ak­tualisierte Fassung (oder einen Zusatz zu) Ihrer/n AGB.

Sie sind immer auf den aktuellen Stand und schützen sich so vor Abmahnungen.

Wie erhalte ich aktuelle und wichtige Informationen?

Aktuelle Infos erhalten Sie zum einen über unseren Newsletter und Sie haben andererseits jederzeit die Möglichkeit, aktuelle Informationen auf unserer Internetseite einzusehen (siehe dort „Nachrichten“).

Selbstverständlich könnean Sie bei einem aktuellen Problem auch Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen.

 

Erstellen wir auch individuelle AGB, z.B. für Dienstleistungsunternehmen?

Ja, Ihre Anfrage richten Sie bitte telefonisch, per Fax oder über das Kontaktformular an uns. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen

Woher weiß ich, welche Verordnungen und Hinweise ich beachten muss?

Sie erhalten von uns alle für Sie wichtigen Verordnungen und Hinweise in unserem Mitglie­derbereich zum Download. Dieses gehört zu unseren Leistungen für alle Mitglieder! Wenn Sie sich nicht sicher sind, können sie uns jederzeit ansprechen.

Welchen Vorteil habe ich durch die Einbindung des Webrecht-Jurisch-Logos in meine AGB?

Abmahner (Massenabmahner) versuchen, durch Ihre Abmahnungen schnell Geld zu verdie­nen!

Hierbei wird die Abmahngebühr so angesetzt, dass diese mit ein paar Hundert Euro bezahlbar ist. Es soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden, dass Sie als Abmahnopfer vor Gericht ziehen.

Abmahner, die in Ihrem Angebot die Verlinkung zu Webrecht-Jurisch erkennen, wissen, dass die AGB professionell erstellt und überwacht werden und rechnen damit, dass wir Sie außer­gerichtlich und im gerichtlichen Verfahren vertreten. Dieses ist nicht im Sinne der Masse­nabmahner, da hierdurch nur unnötige Kosten für diese entstehen. Das Ziel, schnell und problemlos Geld zu verdienen, wird damit konterkariert.

Wenn Sie das Webrecht-Jurisch-Logo in Ihre Webshop-AGB einbauen möchten, senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Warum ist es für mich wichtig, Mitglied zu bleiben?

Die Rechtsprechung zu den Internetgeschäften ist ständig in Entwicklung. Hierdurch und durch (z.B.) Gesetzesinitiativen innerhalb der EU ist eine fortlaufende Beobachtung der Ent­wicklung notwendig. Das kann nur ein Profi, der in diesem bereich fortlaufend arbeitet.

Sollten Sie eine Gesetzesänderung versäumen, sind Sie (wieder) ein potentielles Opfer für Abmahner! Bei uns erhalten Sie bei jeder Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzes­lage automatisch und umgehend alle notwendigen Informationen, um Ihre AGB immer auf dem neusten Stand zu halten.

Wie begleiche ich die Gebühren?

Die monatlichen Beiträge der Mitgliedschaften „Basis“ und „Plus“ werden durch Einzugsermächtigungen eingezogen. Sofern Sie sich aufgrund einer eBay-Negativ-Bewertung mit uns in Verbindung setzen, können sie die Gebühren per Online-Banking oder durch Überweisungsauftrag auf das genannte Konto bei der Sparkasse Dortmund anweisem. Nach Eingang der Zahlung und der notwendigen Information werden wir für Sie tätig werden.

Kann ich die monatlichen Gebühren steuerlich geltend machen?

Ja! Die Kosten für Ihre Mitgliedschaft können Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Somit setzen Sie sinnvoll Ihr Kapital für Ihr Recht ein.

Erhalte ich die Gebühren für das Mahnwesen vom Schuldner zurück?

Ja, unsere Vergütung für die Bearbeitung sowie die Gerichtskosten werden dem Schuldner zusammen mit Ihrer Forderung in Rechnung gestellt!

Ich habe eine Negativbewertung bekommen, was nun?

Zunächst sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie diese Negativbewertung berechtigt sein könnte? Sollten Sie diese zu Unrecht erhalten haben, oder werden in dieser Bewertung falsche Tatsachen behauptet, so können Sie uns beauftragen, diese Bewertung zu überprüfen.

Bei einer zu Unrecht erhaltenen Negativbewertung werden wir für Sie tätig und werden ver­suchen, diese „aus der Welt zu schaffen“!

Probleme beim Öffnen einer PDF-Datei?

Bei der Nutzung von PDF-Dateien mit dem Adobe Reader treten gelegentlich Probleme auf.

Das Problem liegt häufig am Adobe Reader, der als Plugin innerhalb des Browsers geöffnet wird.

Lösungsmöglichkeiten für das Problem sind:

  • Speichern Sie die PDF-Datei auf Ihren Rechner und öffnen Sie sie anschließend mit dem Adobe Reader.

oder

  • verwenden Sie unter Windows ein anderes Programm statt des Adobe Readers z.B. Foxit Reader.

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich meine bisher erhaltenen Abmahnungen an Sie übermittle?

Ihr Vorteil besteht darin, dass wir jede bei uns eingereichte Abmahnung sichten und eine Da­tenbank mit Abmahnern (Rechtsanwälte und Auftraggeber) anlegen. Nur so lassen sich für die Zukunft eindeutige Massenabmahner nachweisen. Nur auf diesem Wege kann man konse­quent gegen diese Massenabmahner juristisch vorgehen.

Sollte sich eindeutig nachweisen lassen, dass es sich bei dem jeweiligen Abmahner um einen sog. Massenabmahner - mit der Absicht, aus diesen Abmahnungen einen Gewinn zu erwirt­schaften - handelt, können wir diesem Abmahner das Handwerk legen. Im Vorfeld getätigte Auslagen (Abmahnung, Rechtsanwaltgebühren, Gerichtskosten) können unter Umständen zurückgefordert werden.